Wie Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Dienstag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes sagte, liegt eine entsprechende Anzeige einer Privatperson vor. Der Kölner Kardinal soll demnach in einem Verfahren vor dem Kölner Landgericht unter Eid eine Falschaussage gemacht haben. In dem Prozess ging es um die Medienberichterstattung im Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen gegen einen katholischen Priester.
Bereits seit Herbst vergangenen Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Woelki wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Versicherung im Zusammenhang mit mutmaßlichen Missbrauchstaten des früheren "Sternsinger"-Präsidenten Winfried Pilz. Woelki hatte in einer presserechtlichen Auseinandersetzung mit der "Bild"-Zeitung eidesstattlich versichert, er sei mit dem Fall Pilz erst in der vierten Juni-Woche 2022 befasst gewesen. Auch vor Gericht äußerte er sich unter Eid entsprechend.
Laut Willuhn liegen der jüngsten Anzeige ein Protokollauszug aus dem Verfahren des Landgerichts sowie ein Brief des Kardinals an den Präfekten der vatikanischen Glaubenskongregation aus dem Jahr 2018 vor, in dem Woelki bereits von den Vorwürfen gegen Pilz berichtet haben soll. Im Falle einer Anklage und einer Verurteilung wegen Meineids droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Das Erzbistum Köln erklärte, man habe "zur Kenntnis genommen", dass die Staatsanwaltschaft aufgrund von Strafanzeigen die gegen Woelki erhobenen Verdächtigungen bezüglich seiner Aussagen im presserechtlichen Verfahren prüfen werde. Woelki bleibt nach Angaben des Erzbistums dabei, dass er "die Dokumente, um die es im Verfahren geht, zum Zeitpunkt des Verfahrens" nicht kannte. Auch an Einzelheiten eines Briefs an den Vatikan, der auf die betreffenden Dokumente Bezug nimmt, könne er sich nicht erinnern.