Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki hat im letzten noch anhängigen presserechtlichen Verfahren gegen den Springer-Verlag einen Erfolg verbucht. Das Landgericht Köln untersagte am Mittwoch der "Bild"-Zeitung und dem Chefreporter des Portals "bild.de" bestimmte Aussagen im Zusammenhang mit Kardinal Woelki und der umstrittenen Beförderung eines Priesters. Vor dem Oberlandesgericht Köln können die Parteien Berufung einlegen.
Konkret dürfen die Beklagten strittige Passagen aus einem "Bild"-Artikel in verschiedenen Fassungen vom Mai 2021 über mutmaßliche Hintergründe der Beförderung des Priesters zum stellvertretenden Stadtdechanten im Jahr 2017 nicht mehr verbreiten. Die Kammer begründete ihr Urteil im Wesentlichen damit, dass die erfolgreich angegriffenen Äußerungen in der Berichterstattung den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Erzbischofs berührten. In der betreffenden Berichterstattung war Woelki im Kern vorgeworfen worden, bereits vor der Beförderung des katholischen Geistlichen unter anderem Kenntnis von einer polizeiliche Warnung gehabt zu haben, die einer Beförderung des Mannes entgegengestanden hätten.
Dem Priester wurde grenzüberschreitendes Verhalten gegenüber Jugendlichen vorgeworfen. Das Gericht unterstrich in seiner Urteilsbegründung, dass die vor Gericht gehörten Zeugen aus der Bistumsverwaltung die konkreten Beweisfragen zu einer direkten Aktenkenntnis des Kardinals nicht bestätigen konnten. Kardinal Woelki hatte in der mündlichen Verhandlung im März vor Gericht unter Eid erneut bestätigt, die Personalakte sowie eine sogenannte Interventionsakte zu unangemessenen und übergriffigem Verhalten des Mannes gegenüber Minderjährigen persönlich nicht gesehen oder in den Händen gehalten zu haben.
Wie im Verlauf der Verhandlung erläutert wurde, spricht sich eine in den Akten enthaltene polizeiliche Warnung gegen einen Einsatz des Mannes in der Jugendarbeit aus. Zudem geht es um einen Hinweis auf einen sexuellen Kontakt mit einem mutmaßlich minderjährigen Prostituierten aus dem Jahr 2001. Die Vorgänge um den Prostituierten, von dem der betreffende Priester später erpresst wurde, hatte der Priester selbst eingeräumt. Später hatte es Gerüchte zu weiterem übergriffigen Verhalten gegenüber Jugendlichen gegeben, etwa zu Saunabesuchen mit Ministranten. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen den Mann wurden wegen Verjährung eingestellt.
Nur von Gerüchten gehört
Woelki hatte mit Blick auf die umstrittene Personalie rund um "Pfarrer D." bereits 2021 eidesstattlich versichert, er habe bis auf einen bekannten Vorfall nur von Gerüchten erfahren, "die sich um den Pfarrer rankten". Von konkreten Anschuldigen eines heute 35 Jahre alten Mannes gegen den Priester aus dem Jahr 2010 habe er keine Kenntnis gehabt, hatte er zuletzt auch vor Gericht gesagt.
Gleichwohl wandte sich der Kardinal im November 2018 nach Angaben des Erzbistums an den damaligen Präfekten der Glaubenskongregation im Vatikan. Woelki seien zu diesem Zeitpunkt lediglich unbewiesene Informationen über D. bekannt gewesen, "die im Laufe der Zeit aktenkundig wurden". Erst mit "namentlichen Aussagen potenzieller Betroffener" Ende 2020/Anfang 2021 - also Jahre nach der Beförderung D.s zum stellvertretenden Stadtdechanten - habe sich die Rechtslage geändert, hatte das Erzbistum erläutert.
Im Dezember vergangenen Jahres war ein kirchenrechtliches Verfahren gegen den katholischen Priester D. eingestellt worden. Darin wurde ein zuvor erteiltes Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste wieder aufgehoben. D. darf allerdings nicht in seine bisherige Leitungsfunktion zurückkehren und auch nicht in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein.
Woelki hat mehrere Verfahren gegen die Berichterstattung der "Bild" über den Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln angestrengt und verweist dabei auf sein Persönlichkeitsrecht. Bereits in zwei vorangegangenen Urteilen wurden einzelne Äußerungen der Berichterstattung untersagt.