Der Osnabrücker katholische Bischof Franz-Josef Bode wendet sich am Sonnabend in einer Videobotschaft auf der Internetseite des Bistums an die Mitglieder seiner Kirche: "Mit Wirkung des heutigen Tages hat Papst Franziskus meiner Bitte entsprochen, mein Amt als Bischof von Osnabrück niederlegen zu dürfen." Der 72-Jährige erläutert, mit seinem Rücktritt ziehe er auch Konsequenzen nach eigenen Versäumnissen im Umgang mit Missbrauch in der Kirche. "Ich kann heute nur alle Betroffenen erneut um Verzeihung bitten!" Er hoffe, sein Rücktritt könne angesichts des Vertrauensverlustes in die Kirche auch befreiend wirken.
Bode sah sich bereits länger mit Rücktrittsforderungen konfrontiert, nachdem im September letzten Jahres die Universität Osnabrück einen Zwischenbericht zu Missbrauchsfällen im Bistum vorgelegt hatte. Darin werden ihm schwerwiegende Pflichtverletzungen im Umgang mit Beschuldigten und Betroffenen vorgeworfen. Er habe bis 2010 mehrfach Beschuldigte in ihren Ämtern belassen und damit weitere Tatgelegenheiten ermöglicht.
Zugleich zählt Bode in seiner Kirche zu den Reformern. Auch in der Aufarbeitung von Missbrauch ging er mit großer Geste voran, daran erinnerte anlässlich seines Rücktritts der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, in einem Brief an Bode. "Du hast früh um Entschuldigung gebeten. Unvergessen ist Dein Bußgottesdienst 2010, als Du - vor dem Altar auf dem Boden ausgestreckt - um Vergebung im Namen der Kirche gebeten hast."
Bode hatte früh Schuld öffentlich eingestanden, zu Aufklärung gedrängt und Veränderungen eingefordert. Vor vielen anderen setzte er unabhängige Ansprechpersonen für Opfer ein und präsentierte ein Präventionskonzept. In seinem Bistum hat er nach Veröffentlichungen des Berichtes der Uni Osnabrück weitere Änderungen auf den Weg gebracht. Dennoch habe er lange Zeit die Täter und die Institution mehr im Blick gehabt als die Betroffenen, gestand er in seiner Rücktritts-Botschaft ein.
Fast 32 Jahre im bischöflichen Dienst
Der promovierte Theologe ist ein eher bodenständiger Mensch: Er ist in Paderborn geboren und in der Nähe aufgewachsen, einen Teil seines Studiums hat er ebenfalls dort verbracht. Er ist im dortigen Dom mit 25 Jahren zum Priester und 1991 auch zum Bischof geweiht worden. Damals war er mit 40 Jahren der jüngste katholische Bischof Deutschlands. Vier Jahre später ernannte ihn Papst Johannes Paul II. zum Bischof von Osnabrück. Auch damals war er der jüngste unter den Diözesanbischöfen. Lange Zeit war er Jugendbischof der katholischen Kirche.
Von Anfang an war Bode, der mehrfach als Bischof für größere Diözesen und als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz im Gespräch war, ein Treiber des Reformprozesses "Synodaler Weg". Schon vor dessen Gründung brachte er mit dem Diakonat ein Weiheamt für Frauen in die Diskussion. Sein Bistum hat erst kürzlich angekündigt, Beschlüsse aus dem "Synodalen Prozess" umzusetzen. Unter anderem soll es künftig Segensfeiern für homosexuelle oder wiederverheiratete Paare geben. Zudem sollen demnächst beauftragte Frauen und Männer ohne Priesterweihe in der Messe predigen dürfen.
Als Vorsitzender der Frauenkommission setzte sich Bode dafür ein, dass mehr Frauen in Entscheidungspositionen gelangen. Bereits 2002 ernannte er als erster Bischof eine Frau zur Leiterin des Seelsorgeamtes. Bei der Weihe von Frauen zu Priesterinnen bremste er jedoch die Erwartungen, auch aus Sorge vor der Gefahr einer Spaltung der Kirche. Diese Debatte müsse, wie auch die Frage des Pflichtzölibats, mit Rom und der ganzen Weltkirche weitergeführt werden.
Bode sieht mit dem vorläufigen Abschluss des "Synodalen Weges" auch ein ihm persönlich wichtiges Zwischenziel erreicht. Die weiter notwendige Verstetigung des synodalen Prinzips in der Kirche werde allerdings noch viel Kraft verlangen, die er selbst nicht mehr aufbringen könne: "Denn ich habe gemerkt, dass meine zunehmend angeschlagene Gesundheit es mir nicht mehr gestattet, meine Leitungsaufgaben in Osnabrück und in der Kirche in Deutschland noch weitere drei Jahre bis zur Vollendung meines 75. Lebensjahres in der für das Amt erforderlichen Weise wahrzunehmen."