Mann notiert in gebrauchtes Notizbuch am Laptop
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Ein neues Gesetz zum Whistleblowerschutz soll Hinweisgeber im beruflichen Umfeld vor Repressalien zu schützen, wenn sie Korruption, Betrügereien oder andere Missstände in Unternehmen oder Behörden melden.
Bundestag berät
Neue Entwürfe zum Whistleblowerschutz
Nach der Blockade des Gesetzes zum Whistleblowerschutz im Bundesrat unternimmt die Ampel-Koalition einen neuen Anlauf. Die Tagesordnung des Bundestages wurde am Montag um eine Debatte über zwei Entwürfe der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP zum Schutz hinweisgebender Personen ergänzt.

Ein Regelwerk befasst sich mit dem "Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden", das zweite mit ergänzenden "Regelungen zum Hinweisgeberschutz". Sie sollen nach der am Freitag geplanten Debatte zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen werden.

Ziel ist es, dass die Regelungen am 31. März den Bundesrat passieren können. Nach Angaben aus Fraktionskreisen wird der erste Entwurf in der Länderkammer zustimmungspflichtig sein, der zweite aber nicht - es wäre lediglich ein Einspruchsgesetz. Beim Einspruchsgesetz hat der Bundesrat zwar die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, der aber vom Bundestag überstimmt werden kann.

Mit dem Entwurf zum "Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" soll eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden. Das hätte eigentlich schon bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen müssen. Der zweite Entwurf geht darüber hinaus.

Grundsätzlich geht es darum, Hinweisgeber im beruflichen Umfeld vor Repressalien zu schützen, wenn sie Korruption, Betrügereien oder andere Missstände in Unternehmen oder Behörden melden. Der Bundesrat hatte dem Regelwerk am 10. Februar die Zustimmung verweigert. Vor allem die unionsregierten Länder haben Vorbehalte und beanstanden unter anderem zu viel Bürokratie.