Veränderungen soll es in vier Bereichen geben, wie aus dem Bericht des Beteiligungsforums hervorgeht. Betroffene sollen besser informiert werden und dafür schon vor Beginn eines Disziplinarverfahrens Recht auf juristischen Beistand haben. Zudem sollen Betroffene sexualisierter Gewalt auch während des Verfahrens ein Informationsrecht erhalten.
Betroffene sollen außerdem Recht auf Begleitpersonen haben. Das können je nach Wunsch bis zu drei verschiedene Personen sein: eine Vertrauensperson, eine Begleitperson entweder aus einer externen Beratungsstelle oder einer kircheninternen Anlaufstelle und ein Bevollmächtigter als rechtlicher Beistand.
Geplant ist auch, dass Betroffenenrechte in gerichtlichen Verhandlungen in Disziplinarsachen gestärkt werden. Sie sollen etwa in Verhandlungen anwesend sein dürfen und unter Umständen sogar ein Fragerecht erhalten. Wichtig sei dabei, dass die kirchlichen Gerichtshöfe in die Beratungen zu den geplanten Änderungen einbezogen würden, betonte der Sprecher der EKD-Beauftragten im Beteiligungsforum, Christoph Meyns.
Zudem solle geprüft werden, ob Urteile unter Wahrung der Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden können, heißt es in dem Bericht. Aktuell bestehe dazu keine Pflicht der Disziplinargerichte auf Ebene der EKD oder der Landeskirchen, hieß es. Die Praxis zur Veröffentlichung sei derzeit sehr heterogen und hänge auch davon ab, ob die Richter eine Freigabe dazu erteilten.