Das Abstammungsrecht diskriminiere Kinder in queeren Familien, hieß es in der Mitteilung der GFF. Die beiden betroffenen Frauen hatten sich den weiteren Angaben zufolge für eine private Samenspende entschieden. Eine der Frauen brachte im März 2020 das gemeinsame Kind zur Welt.
Anders als bei einem heterosexuellen Paar wurde ihre Ehefrau jedoch nicht als Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen. Der Versuch, ihre Elternschaft gerichtlich feststellen zu lassen, blieb erfolglos. Zuletzt wies das Berliner Kammergericht den Antrag der Familie zurück.
Die Verfassungsbeschwerde soll nun zu einer Klarstellung führen, dass die aktuellen Regeln im Abstammungsrecht verfassungswidrig seien, weil sie queere Familien diskriminierten, teilte die GFF mit. Denn nur wenn der zweite Elternteil männlich sei, könne er neben der Mutter problemlos als Elternteil eingetragen werden. Die Folge sei für Tausende Kinder in Deutschland gravierend. Sie hätten rechtlich nur einen Elternteil und seien dadurch viel schlechter abgesichert.
"Wir haben uns gemeinsam für unser Kind entschieden, teilen uns die Verantwortung und sind eine Familie wie andere auch. Uns steht die gleiche rechtliche Anerkennung zu", sagte die Ehefrau, die nach derzeit geltendem Recht nicht als Elternteil gilt. Die Möglichkeit einer Stiefkind-Adoption betrachte sie als "eine Zumutung und keine Alternative zur Elternschaft ab Geburt".