Antidiskriminierung Ferda Ataman mit  Jahresbericht 2021 zum Thema Motive von Diskrimininierung
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Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, stellte am Dienstag den Jahresbericht 2021 vor. Bei der Antidiskriminierungsstelle kann man sich über Ausschluss und Diskriminierung beschweren.
Antidiskriminierungsbericht
Was sind die häufigsten Diskriminierungen?
Weder die Maskenpflicht, noch Benachteilungen aufgrund des Geschlechts: Am häufigsten melden sich Menschen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, weil sie aus rassistischen Motiven diskriminiert worden sind. Das geht aus dem Jahresbericht 2021 hervor, den die neue Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman in Berlin vorstellte. Die zweihäufigste Beschwerde dürfte auch überraschen.

Nach dem Bericht beziehen sich 37 Prozent der Fälle auf rassistische Diskriminierung. An zweiter Stelle folgten Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts machten dem Bericht zufolge 20 Prozent der Anfragen aus, aufgrund des Alters zehn Prozent.

Insgesamt gab es im vergangenen Jahr mehr als 5.600 Anfragen. Das ist den Angaben zufolge der zweithöchste Wert seit Gründung der Antidiskriminierungsstelle 2006. Nur 2020 lag die Zahl mit gut 6.300 Fällen höher, was im Wesentlichen auf Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, insbesondere zur Maskenpflicht zurückzuführen war.

Ataman sagte, die Zahl der Diskriminierungen sei alarmierend hoch, sie zeige aber auch, dass sich viele Menschen nicht mehr damit abfinden, benachteiligt worden zu sein. Sie kündigte an, das Antidiskriminierungsrecht bekannter machen zu wollen.

An die Antidiskriminierungsstelle können sich Menschen wenden, die benachteiligt wurden. Die Stelle klärt, ob das auch rechtlich gesehen der Fall ist. Sie ist aber nicht für alle Formen von Diskriminierung zuständig, sondern nur für die, die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgeführt sind. Dazu zählen auch Benachteiligungen wegen der Religion und sexueller Identität. 

Häufigster Ort der Diskriminierung: das Arbeitsleben 

Am häufigsten kommt Diskriminierung den Meldungen zufolge im Arbeitsleben vor und bei privaten Dienstleistungen, also etwa bei der Wohnungssuche oder in Geschäften. Nicht zuständig ist die Antidiskriminierungsstelle für Benachteiligungen durch staatliches Handeln, also in Behörden, durch Polizei oder Justiz, im Bildungswesen und in den Medien.

Ataman sagte mit Blick auf die von der Ampel-Koalition angekündigte Reform des Gleichbehandlungsgesetzes, sie werde sich für eine Ausweitung ihrer Zuständigkeit starkmachen und nannte als Beispiel Benachteiligungen wegen des sozialen Status, wie sie etwa Hartz-IV-Empfänger erlebten. Die Frist für Beschwerden nach einer Diskriminierung, die nur acht Wochen beträgt, müsse verlängert werden, forderte Ataman. Da es zudem für Einzelne sehr schwierig sei, vor Gericht zu ziehen, müssten auch Verbände gegen Diskriminierung klagen können.

Die Vorstellung des Berichts ist Atamans erster öffentlicher Auftritt in ihrer Funktion. Vor ihrer Wahl zur Antidiskriminierungsbeauftragten mit knapper Mehrheit im Bundestag Anfang Juli war die 42-Jährige unter anderem im Familien- und Integrationsministerium in Nordrhein-Westfalen tätig und baute den Mediendienst Integration auf, eine wissenschaftliche Internetplattform für Journalistinnen und Journalisten. Ataman hatte mehrfach für Diskussionen gesorgt, etwa als sie in einer Kolumne die Bezeichnung "Kartoffel" für Deutsche ohne Migrationshintergrund verteidigte. Zudem löschte sie frühere Tweets bei Twitter, die von ihren Kritikern als polemisch eingeordnet worden waren.

Sozialverband: Ankündigungen müssten schnell Gesetze folgen

Der Vorsitzende der Grünen, Omid Nouripour, erklärte, der Bericht mache klar, wie wichtig es sei, Betroffene dabei zu unterstützen, ihre Rechte durchzusetzen. Die Koalition werde das Antidiskriminierungsrecht reformieren, versicherte Nouripour. Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, verlangte, den Ankündigungen müssten nun schnell Gesetze folgen, die nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichteten. Ähnlich äußerte sich Ulla Schmidt, die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe.