Die Vorschläge im Rahmen des geplanten Chancen-Aufenthaltsrechts blieben hinter den Erwartungen der beiden großen Kirchen zurück, erklärten die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die katholische Deutsche Bischofskonferenz am Freitag in Hannover und Bonn.
Nach Faesers Plänen soll bei der Familienzusammenführung mit in Deutschland tätigen Fachkräften aus dem Ausland künftig auf den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse verzichtet werden. "Kinder und Ehegatten von Personen mit humanitärem Aufenthaltsrecht müssen diese hohe Hürde jedoch weiterhin nehmen", sagte der Stellvertreter des EKD-Bevollmächtigten in Berlin, Stephan Iro. Die Differenzierung zwischen IT-Spezialisten und Flüchtlingen sei nicht nachvollziehbar.
Zudem sei es gerade für Angehörige von Schutzberechtigten in Krisenländern wie Afghanistan oder Syrien kaum möglich, auch nur einfache Deutschkenntnisse zu erlernen, betonte der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Karl Jüsten.
Begründet werden die Erleichterungen beim Familiennachzug für Fachkräfte im Entwurf des Innenministeriums, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, mit einer attraktiven Gestaltung der Einwanderung von Spezialisten. Das Versprechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP für allgemeine Erleichterungen bei der Familienzusammenführung wird im aktuellen Entwurf noch nicht umgesetzt.
Zentral geht es bei den Gesetzesplänen um das sogenannte Chancen-Bleiberecht, das bis zu 100.000 Geduldeten einen sichereren Aufenthaltsstatus ermöglichen würde. Ausländer, die am 1. Januar 2022 bereits seit fünf Jahren in Deutschland lebten und nur geduldet sind, sollen für ein Jahr einen Aufenthaltsstatus erhalten, um in der Zeit möglichst die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.
Zudem plant die Koalition, die Hürden für das dauerhafte Bleiberecht abzusenken. Dies wird von den Kirchen begrüßt. Über die Pläne soll in der kommenden Woche das Bundeskabinett beraten.