Der Kläger, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, verlangt die Abnahme des Sandsteinreliefs aus dem 13. Jahrhundert, weil er dadurch das Judentum und sich selbst diffamiert sieht, sagte sein Rechtsanwalt Hubertus Benecke dem Evangelischen Pressedienst.
Das Relief aus dem Jahr 1290 zeigt in vier Metern Höhe eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen trinken, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. Im Judentum gilt ein Schwein als unrein. Die "Judensau" gehört deshalb nach Ansicht des Klägers in ein Museum.
Am 14. Juni hatte der Bundesgerichtshof ebenso wie die Vorinstanzen entschieden, dass das als Wittenberger "Judensau" bekannte Sandsteinrelief weiter an der Stadtkirche der Lutherstadt bleiben darf (Az.: VI ZR 172/20).
Isoliert betrachtet verhöhne und verunglimpfe das Relief zwar das Judentum als Ganzes. Dieser rechtsverletzende Zustand sei durch die beklagte Kirche jedoch durch das Anbringen einer Bodenplatte und eines Aufstellers mit der Aufschrift "Mahnmal an der Stadtkirche Wittenberg" beseitigt worden.