"Die Menschen in unserem Land müssen sich in unserem Gesundheits- und Pflegesystem gut aufgehoben wissen", erklärten der Vorsitzende der Glaubenskommission der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Franz-Josef Overbeck (Essen) und der für karitative Fragen zuständige Erzbischof Stephan Burger (Freiburg) am 21.6. Suizid dürfe nicht zu einer Option neben anderen am Lebensende werden.
Die Bischöfe fordern, die Bedingungen in der ambulanten und stationären Pflege weiter und nachhaltig zu verbessern. "Eine Situation, in der ein älterer oder kranker Mensch eher einen assistierten Suizid wählt und dafür eine gute Infrastruktur vorfindet, als sich vertrauensvoll in qualifizierte Pflege zu begeben und wirkungsvolle Unterstützung anzunehmen, ist für die Kirche und ihre Caritas nicht tragbar und kann auch gesellschaftlich nicht gewollt sein", erklärten Burger und Overbeck.
Daher hielten sie es für wichtig, Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens die Möglichkeit einzuräumen, die Duldung von assistiertem Suizid in ihren Räumlichkeiten auszuschließen. Bewohnerinnen und Bewohner dürften dann auch davon ausgehen, nicht mit einem Angebot für den assistierten Suizid konfrontiert zu werden "oder assistierte Suizide in der unmittelbaren Umgebung mitbekommen zu müssen", erklärten die Bischöfe.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts befasst sich der Bundestag derzeit neu mit einer gesetzlichen Regelung der Suizidassistenz, bei dem einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlassen, nicht aber verabreicht wird. Die Karlsruher Richter hatten 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Es kassierte damit eine Regelung, die diese Art der Sterbehilfe in organisierter Form verboten hatte. Am 24. Juni debattiert das Parlament in erster Lesung, ob und inwieweit die Hilfe bei der Selbsttötung künftig reguliert wird.