Es herrsche Konsens, dass die gegenwärtige Informationstafel heute nicht mehr dem Anspruch genüge, die Wirkung der Schmähplastik an der Fassade zu brechen. Für die evangelische Kirche stehe außer Frage, dass sie sich der eigenen Geschichte mit all ihren Verfehlungen zu stellen habe.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Dienstag darf die als "Judensau" bekannte Schmähplastik aus dem Mittelalter weiter an der Stadtkirche bleiben.
Das Gericht wies die Klage gegen das vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg (Az.: VI ZR 172/20) ab.
Der Vorsitzende Richter des VI. Zivilsenats, Stephan Seiters, sagte zur Begründung, für eine Entfernung fehle es an einer "gegenwärtigen Rechtsverletzung". Isoliert betrachtet, verunglimpfe das Relief das Judentum. Die beklagte Kirchengemeinde habe den ursprünglich rechtsverletzenden Zustand jedoch beseitigt, indem sie 1988 unter dem Relief eine Bodenplatte enthüllte und dazu einen Schrägaufsteller anbrachte, der den historischen Hintergrund des Reliefs erläutere.
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Das Relief von 1290 zeigt in vier Metern Höhe eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen trinken, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier in den After. Im Judentum gelten Schweine als unrein. Die "Judensau" gehört deshalb nach Ansicht des Klägers, einem Mitglied der jüdischen Gemeinde, in ein Museum.