Damit würde "einem großen Teil der Jugendlichen ein einfacher Zugang zu Angeboten evangelischer Jugendarbeit verwehrt", teilte die ejb am Montag in Pappenheim mit. Die Landesjugendkammer, das höchste Entscheidungsgremium der ejb, hatte sich am Wochenende mit der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschäftigt.
Die neuen Regelungen seien aus Sicht der Jugendarbeit "faktisch ein Lockdown" für 12- bis 17-Jährige, hieß es. Es sei unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass sich Jugendliche zwar privat in einem Restaurant treffen oder in einem Hotel übernachten könnten, aber Jugendgruppen seien tabu. "Das ist nicht vermittelbar", sagte die ejb-Vorsitzende Katrin Vogelmann. Kinder und Jugendliche hätten sich seit Beginn der Pandemie stets solidarisch gezeigt, auf vieles verzichtet und sich sehr verantwortlich verhalten. Der Impfstatus Minderjähriger dürfe kein Kriterium für Teilhabe sein.
Auch wenn die Impfung für 12- bis 17-Jährige von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlen werde und die Entscheidung zur Impfung nicht alleine von der Zustimmung der Eltern abhänge, könne eben diese Diskussion zu Konflikten in den Familien führen, hieß es. Daher dürfe die Impfmöglichkeit bei Minderjährigen "keine Rechtfertigung für eine 2G-Regelung" in der Jugendarbeit sein, hieß es.