Berlin (epd). Firmen können noch bis März 2022 leichter Kurzarbeit anmelden als in normalen Zeiten. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeitsregeln um weitere drei Monate. Während der Pandemie können Betriebe bereits dann bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit anmelden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten Arbeitsausfall haben. Sonst ist es mindestens ein Drittel.
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld war bereits im vergangenen Jahr auf bis zu 24 Monate verlängert worden. Während der Corona-Krise steigt es zudem ab dem vierten Bezugsmonat und noch einmal ab dem siebten Monat. Auch Leiharbeiterinnen und -arbeiter können während der Pandemie das Kurzarbeitergeld beziehen. Die während der Kurzarbeit allein von den Arbeitgebern zu tragenden Sozialbeiträge werden zur Hälfte erstattet.
Dem Arbeitsministerium zufolge haben während des ersten Lockdowns im April 2020 sechs Millionen oder 20 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Kurzarbeitergeld bezogen. Ende 2020 war die Zahl auf gut zwei Millionen gesunken. In diesem Jahr sind die Zahlen wieder gestiegen.