EKD-Kirchenparlament beschließt Beteiligung Missbrauchs-Betroffener

Bremen (epd). Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat sich für eine stärkere Beteiligung von Betroffenen sexualisierter Gewalt an der Aufarbeitung ausgesprochen. Die 128 Delegierten des digital tagenden Kirchenparlaments stimmten am Mittwoch einer Beschlussvorlage zu, die vorsieht, eine synodale Kommission zum Thema Aufarbeitung und Prävention einzurichten. Der Antrag erhielt 104 Stimmen.

Darin heißt es, dass das Thema Missbrauch wiederkehrend auf den Jahrestagungen der Synode auf der Tagesordnung stehen soll. Die synodale Kommission soll die Synodentagungen inhaltlich vorbereiten und dazu auch mit anderen Stellen in der EKD, externen Experten und Betroffenen zusammenarbeiten. „Das Präsidium trägt dafür Sorge, dass auch Perspektiven von betroffenen Personen zur inhaltlichen Arbeit der Synode einfließen und mit ihnen diskutiert werden“, heißt es wörtlich in dem Beschlussantrag.

Bislang hatte sexualisierte Gewalt keinen festen Platz in der Synodenstruktur. Auf Ebene der EKD gibt es den Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, der vom EKD-Rat berufen wird, und eine Fachstelle im EKD-Kirchenamt in Hannover. Mit der synodalen Kommission soll nun eine Lücke in der evangelischen Basisdemokratie geschlossen werden.

Betroffene von Missbrauch hatten in Statements am Montag während der Synodentagung der EKD Versagen bei der Aufarbeitung vorgeworfen. Vor allem die Aussetzung des erst im vergangenen Herbst berufenen Betroffenenbeirats, der die EKD eigentlich beraten sollte, hatte Enttäuschung ausgelöst. In einem weiteren Beschlussantrag, der ebenfalls mit großer Mehrheit angenommen wurde, forderte die Synode eine Verstärkung und Neuausrichtung der Betroffenenbeteiligung.