Die Ratswahl vor sechs Jahren in Bremen geriet zu einem Marathon. Elf Wahlgänge und mehr als zwölf Stunden waren nötig, um das 15-köpfige Leitungsgremium der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu wählen. Vom 7. bis 10. November tagt die Synode, das evangelische Kirchenparlament, wieder in Bremen, und wieder steht die Neuwahl des Rates auf der Tagesordnung.
22 Kandidatinnen und Kandidaten - elf Frauen, elf Männer - treten an. Eine oder einer von ihnen wird zudem den Ratsvorsitz vom bayerischen Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm übernehmen, der nach sieben Jahren im Amt nicht wieder zur Wahl steht.
Ein Mitglied des neuen Rates steht indes schon fest: Es ist die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Anna-Nicole Heinrich, die im Mai gewählt wurde. Sie ist qua Amt Ratsmitglied. Die 25-jährige Studentin hatte im November 2015 gerade mit ihrem Bachelor-Studium in Philosophie an der Universität Regensburg begonnen. Nun wird sie im November erstmals eine Synodentagung als Präses leiten. Und dann gleich eine mit harter Tagesordnung.
Was passiert mit dem Betroffenenbeirat?
Denn nicht nur die Wahl, die vielleicht erneut zum Marathon geraten könnte, steht an. Auch die Fälle sexualisierter Gewalt in der Kirche erhalten in den Beratungen viel Raum. Bei den vergangenen Synoden war das Thema kaum präsent - was auch an dem durch die Corona-Pandemie bedingten digitalen Format lag, wie die EKD begründete. Doch das hat auch für Kritik gesorgt. Nun gibt es viel zu besprechen: Im Mai erklärte die EKD, sie werde die Arbeit des Betroffenenbeirats aussetzen, der die EKD zum Umgang mit sexualisierter Gewalt in den eigenen Reihen beraten soll. Grund dafür waren interne Konflikte über die Rollenklärung und die Basis der Mitarbeit innerhalb der Gremienstrukturen der EKD. Gleich mehrere Mitglieder erklärten ihren Rücktritt.
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Wie die Betroffenenbeteiligung in Zukunft gestaltet werden soll, ist bislang nicht geklärt. Offen ist auch noch eine Übereinkunft mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig. Beides sind Bestandteile des Elf-Punkte-Plans, den die EKD-Synode auf ihrer Tagung 2018 in Würzburg verabschiedete. Ursprünglich hieß es, dass eine Vereinbarung noch vor dem Ausscheiden Rörigs aus dem Amt Anfang 2022 gelingen soll. Ob das klappt, ist fraglich.
Wer wird der oder die neue Ratsvorsitzende?
Wie mit dem Thema zukünftig in der EKD umgegangen wird, entscheidet auch der oder die neue Ratsvorsitzende. Schon seit längerem hört man aus internen Kreisen, dass nach über zehn Jahren mal wieder eine Frau an der Reihe wäre.
Unter den Kandidatinnen für den Rat blieben dann die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs und die westfälische Präses Annette Kurschus übrig. Es ist zwar nicht vorgeschrieben, aber üblich, dass leitende Geistliche den Ratsvorsitz übernehmen. Beide gehörten zudem in herausgehobener Funktion bereits bisher dem Rat an. Kurschus war stellvertretende Ratsvorsitzende, Fehrs von 2018 bis 2020 die Sprecherin des Beauftragtenrats zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, der 2018 eingesetzt wurde. Unter den Kandidaten für die Ratswahl sind zudem der Kirchenpräsident der hessen-nassauischen Kirche, Volker Jung, ebenfalls Mitglied des alten Rates, der sächsische Landesbischof Tobias Bilz und der Berliner Bischof Christian Stäblein.
Der noch jungen Synode und dem dann neu gewählten Rat wird die Aufgabe obliegen, die bereits beschlossenen Sparvorgaben bis zum Ende der Amtszeit 2027 zu exekutieren. Die diesjährigen Haushaltsberatungen gehen mit Beratungen über die langfristige Finanzstrategie der EKD einher. Auf der digitalen Synode im vergangenen November wurde ein Sparplan beschlossen, der vorsieht, dass die EKD bis 2030 ihre Ausgaben um 17,5 Millionen Euro reduzieren muss. Hintergrund sind die Kirchensteuerprognosen. Denn weniger Mitglieder bedeuten auch weniger Einnahmen.