Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Es bestehe die Möglichkeit, dagegen Rechtsmittel beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen.
Konkret hatte die Klägerin das sonntägliche Glockengeläut um acht Uhr morgens und das weitere ein bis sechsmal im Jahr stattfindende Geläut anlässlich von Musikkonzerten verhindern wollen. Merzhausen ist ein Ortsteil der Stadt Usingen im hessischen Hochtaunuskreis.
Laut Gericht werden bei dem sonntäglichen „Tagesläuten“ die festgelegten Lärmgrenzwerte aber nicht überschritten. Zum anderen sei es von einem religiösen Hintergrund geprägt. Dies gelte auch für die Musikveranstaltungen, die jeweils sakralen Bezug hätten. Außerdem sei das Glockengeläut in einer säkularisierten Gesellschaft als eine „zumutbare sozialadäquate Einrichtung unter dem Gebot gegenseitiger Toleranz“ hinzunehmen.
Das Verwaltungsgericht wies in seiner Entscheidung auch darauf hin, dass sich die Kirche seit einem langen historischen Zeitraum im Dorfkern befinde und das Glockengeläut seit 1951 in der Gemeinde aktiv betrieben werde. Die Klägerin hingegen sei erst 2001 freiwillig in die Nähe des Gotteshauses gezogen.