Berlin (epd). Bluttest für Schwangere auf ein Down-Syndrom beim Kind werden künftig von den Krankenkassen bezahlt. Der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (G-BA) fasste dazu am Donnerstag in Berlin den letzten noch notwendigen Beschluss. Er billigte die sogenannte Versicherteninformation. Diese Broschüre wird fester Bestandteil der ärztlichen Beratung zu den Tests. Ihre Fertigstellung war Bedingung, dass der bereits im September 2019 gefasste G-BA-Beschluss umgesetzt werden kann, die Gentests in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufzunehmen. Nach Angaben des Bundesausschusses werden die Tests voraussichtlich von Frühjahr 2022 an von den Kassen übernommen..
Die Versicherteninformation klärt die werdenden Eltern über die Gentests auf. Außer einem Down-Syndrom (Trisomie 21) können auch die selteneren und schwerwiegenderen Trisomien 13 und 18 festgestellt werden. Die Tests sollen keine Routineuntersuchung werden, sondern nur im Einzelfall nach einer ärztlichen Beratung eingesetzt werden oder wenn sich aus anderen Untersuchungen der Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat.
Der Gentest erkennt am Blut der Schwangeren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, ob das Kind eine Trisomie hat. Bis zur Zulassung der Tests im Jahr 2012 war das nur über eine Fruchtwasser- oder Plazentauntersuchung möglich, die jeweils ein hohes Risiko für Fehlgeburten bergen. Diese sogenannten invasiven Untersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt, der risikoarme, nicht-invasive Bluttest hingegen bislang nicht.
Die Gentests waren und sind politisch umstritten, weil sie die Feststellung einer Trisomie erleichtern. Vor allem Behindertenverbände sind gegen den Test als Kassenleistung, weil sie die Gefahr sehen, dass kaum noch Kinder mit einem Down-Syndrom zur Welt kommen.