Berlin (epd). Alle Bundesländer wollen Kindern und Jugendlichen zwischen 12 bis 17 Jahren eine Covid-19-Schutzimpfung auch in Impfzentren oder mit anderen niedrigschwelligen Angeboten anbieten. Wie die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) nach ihrer Tagung am Montag weiter mitteilte, sei dabei eine entsprechende ärztliche Aufklärung erforderlich sowie eine gegebenenfalls notwendige Zustimmung der Sorgeberechtigten. „Zudem können die Kinder und Jugendlichen auch durch die niedergelassenen Kinder-, Jugend- und Hausärzte und auch im Rahmen der Impfung von Angehörigen der Beschäftigten durch Betriebsärzte geimpft werden“, beschlossen die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit. Die GMK machte zugleich den Weg frei für Auffrischungsimpfungen ab September.
Die GMK hatte bereits am 6. Mai beschlossen, allen Kindern und Jugendlichen bis Ende August 2021 ein entsprechendes Impfangebot machen zu wollen. Dieses Impfangebot sei von Sorgeberechtigten, Kindern und Jugendlichen gut angenommen worden, hieß es. Mit Stand vom 1. August seien bundesweit bereits 20,5 Prozent der 12- bis 17-Jährigen geimpft worden. 9,9 Prozent dieser Altersgruppe seien bereits voll geimpft.
„Für die Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Universitäten und Berufsschulen machen die Länder strukturierte, niedrigschwellige Angebote oder solche in Kooperation mit den Impfzentren“, hieß es weiter. Dies könne zu einem sichereren Start in den Lehr- und Lernbetrieb nach den Sommerferien beitragen. „Die Angebote sind so auszugestalten, dass die Freiwilligkeit der Annahme dieses Impfangebotes nicht in Frage gestellt wird“, betonte die Gesundheitsministerkonferenz weiter.
In einem weiteren Beschluss wurde vereinbart, ab September 2021 im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie anzubieten: „Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Auffrischimpfung angeboten bekommen.“
Bisherige Studiendaten zeigten, dass insbesondere diese Gruppen von einer Auffrischimpfung profitierten, hieß es weiter. Die Auffrischimpfungen sollen mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe erfolgen, also von Biontech/Pfizer oder Moderna. Dabei sei es unerheblich, mit welchem Impfstoff die Personen vorher geimpft worden sind. Die Impfungen könnten sowohl im Regelsystem der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte als auch mit mobilen Teams der Impfstellen erfolgen, so die GMK.
Darüber hinaus wird laut GMK ab September ebenfalls im Sinne gesundheitlicher Vorsorge allen bereits vollständig geimpften Bürgerinnen und Bürgern, die den ersten Impfschutz mit einem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder Johnson& Johnson erhalten haben, eine weitere Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna angeboten.