Berlin (epd). Die von der „Querdenken“-Szene angekündigte große Demonstration in Berlin gegen die Corona-Politik bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bestätigte in der Nacht zu Sonntag die vorhergehenden Entscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts und der Polizei. Aus der „Querdenken“-Szene war neben einer Vielzahl weiterer Veranstaltungen für Sonntagnachmittag eine Demonstration mit 22.500 Teilnehmenden in der Nähe des Berliner Regierungsviertels angemeldet worden. (Az.: OVG 1 S 109/21)
Die Polizei hatte in den zurückliegenden Tagen diese und zwölf weitere am Wochenende geplante Demonstrationen mit dem gleichen Hintergrund verboten. Das OVG hat mit dem in der Nacht bekanntgegebenen Beschluss nun insgesamt vier Beschwerden gegen die Verbote in Eilverfahren zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht habe seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen drohen, argumentierte das OVG. Die Versammlungen der „Querdenken“-Szene zeichneten sich deutschlandweit dadurch aus, dass die Teilnehmenden sie nutzten, um öffentlichkeitswirksam gegen zur Eindämmung der Corona-Infektionsgefahr geschaffene Rechtsnormen zu verstoßen.
Diese Argumentation habe der Antragsteller mit seiner Beschwerde gegen das Verbot nicht entkräftet, argumentierte das Gericht weiter. Das Hygienekonzept lasse deutliche Zweifel an der Bereitschaft aufkommen, effektiv auf die Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Anforderungen hinzuwirken.