Berlin (epd). Mit Klagen in Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen will die Deutsche Umwelthilfe schärfere Regeln für den Klimaschutz durchsetzen. Die Länder müssten Maßnahmen wie den Ausbau der Windkraft, eine beschleunigte Verkehrswende und mehr Effizienz in Gebäuden gesetzlich festschreiben, erklärte die Umwelthilfe zur Begründung der exemplarischen Klagen am Montag in Berlin.
In Bayern etwa sei im Namen von zehn Kindern und jungen Erwachsenen Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht und Klage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof eingelegt worden, hieß es. Sie richteten sich gegen das bayerische Klimaschutzgesetz, das keine Fristen enthalte, mit denen die Erreichung der „viel zu niedrigen und hinter dem Bundes-Klimaschutzgesetz zurückbleibenden Klimaschutzziele“ sichergestellt werden könnten.
In Brandenburg sei ebenfalls Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht von sieben teilweise minderjährigen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern sowie drei vom Klimawandel besonders betroffenen Grundstückseigentümern wegen eines gänzlich fehlenden Landesklimaschutzgesetzes eingereicht worden, hieß es weiter. In Nordrhein-Westfalen sei eine Verfassungsbeschwerde von vier Kindern und jungen Erwachsenen vor dem Bundesverfassungsgericht geplant. Sie richte sich gegen das am 1. Juli vom Landtag beschlossene Landes-Klimaschutzgesetz. Bemängelt werde unter anderem, dass es an Fristen, Instrumenten und Zwischenzielen zur Erreichung der Klimaschutzziele fehle.