Berlin (epd). Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das Lieferkettengesetz gebilligt. Die Länderkammer ließ am Freitag in der letzten Sitzung vor der Sommerpause das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten passieren. Damit müssen große Firmen in Deutschland ab 2023 bei Menschenrechtsverletzungen durch ihre ausländischen Zulieferer mit hohen Bußgeldern rechnen. Wer Ausbeutung von Menschen in Afrika oder Asien ebenso wie umweltschädliche Praktiken billigend in Kauf nimmt, kann außerdem bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
In Kraft treten soll das Gesetz in zwei Schritten: Ab 2023 sind große Firmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten davon betroffen, ab 2024 gilt es für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Neben deutschen Firmen sind auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland einbezogen.