Berlin (epd). Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag in Berlin eine Reform des Mietspiegelrechts beschlossen mit dem Ziel, die Verbindlichkeit von Mietspiegeln zu erhöhen. Mietspiegel werden von den Kommunen herausgegeben, meist in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Mieter und Vermieter. Sie erleichtern die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Aufstellungen sind wichtig für Mieterhöhungen, Neuvermietungen sowie für die Miethöhe in Gebieten mit einer Mietpreisbremse.
Insgesamt werden die Grundlagen zur Erstellung von Mietspiegeln klarer gefasst. Damit reagiert die Politik darauf, dass Mietspiegel in gerichtlichen Auseinandersetzungen verstärkt infrage gestellt wurden. Von der zunächst geplanten Verlängerung der Gültigkeitsdauer von zwei auf drei Jahre nahm die Koalition während der Beratungen wieder Abstand. Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern werden verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, Mieter und Wohnungssuchende müssten die Vergleichsmiete zuverlässig und rechtssicher anhand von Mietspiegeln ermitteln können. Qualifizierte Mietspiegel schafften Klarheit, was zulässig sei und was nicht. Zu Beginn dieses Jahres war der Mietspiegel schon einmal verändert worden. Es gehen seitdem die Mietpreise der vergangenen sechs statt nur vier Jahre ein. Das soll die Vergleichsmiete mindern und Mieterhöhungen bremsen.