Berlin (epd). Deutschland muss bis 2045 klimaneutral werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag in Berlin eine Reform des Klimaschutzgesetzes, in dem dieses um fünf Jahre vorgezogene Ziel festgeschrieben ist. Die Gesetzesänderung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden, das das bisherige Klimapaket als verfassungswidrig beurteilte, weil es die Hauptlast im Kampf gegen die Erderwärmung der jüngeren Generation aufbürde.
Mit dem nun beschlossenen Regelwerk werden die Etappenziele zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes erhöht. Die bislang für 2050 angepeilte Klimaneutralität muss nun fünf Jahre eher erreicht werden: Bis 2030 muss der Treibhausgasausstoß im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent statt wie bisher geplant um 55 Prozent sinken. Für 2040 gilt als neues Zwischenziel von minus 88 Prozent Treibhausgasen. Acht Milliarden Euro für ein Sofortprogramm wurden im Entwurf für den Bundeshaushalt 2022 bereits einkalkuliert.