Brüssel, Wien (epd). Auch Migranten ohne Bleiberecht in der EU müssen auf den Staat zählen können, wenn Arbeitgeber sie ausbeuten - das machte die EU-Grundrechteagentur (FRA) in Wien am Donnerstag bei der Vorlage eines neuen Berichts geltend. Die EU-Länder sollten sich stärker bemühen, irreguläre Migranten vor Ausbeutung zu schützen und gerade in der Pandemie sicherzustellen, dass fällige Löhne gezahlt würden, forderte FRA-Direktor Michael O'Flaherty.
Konkret schlägt die Agentur vor, Beschwerdesysteme zu verbessern. Ausgebeutete Arbeitende nutzten sie oft nicht, aus Angst, entdeckt und ausgewiesen zu werden. Zudem sollten Gewerkschaften ihre Rechte vertreten dürfen. Arbeits-Inspektoren sollten sich auf die Arbeitsbedingungen konzentrieren und keine Informationen an Aufenthaltsbehörden weitergeben, rät die FRA weiter. Derzeit sei genau das in den meisten EU-Ländern der Fall und schrecke irreguläre Migranten ab, Missstände zu benennen. Ferner solle sichergestellt werden, dass die Migranten ausstehende Löhne erhielten - auch durch staatliche Fonds oder die Konfiszierung von Gütern des Arbeitgebers.
Die Grundrechteagentur beruft sich auf eine EU-Richtlinie von 2009. Sie setzt „Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen“. Das Gesetz verbietet einerseits die Beschäftigung der irregulären Migranten, zugleich schützt es sie. Zum Beispiel setzt es fest, dass bei ausstehenden Löhnen die jeweiligen Mindestlöhne als eine Referenz herangezogen werden können.