Hannover (epd). Das Verwaltungsgericht Hannover hat zwei Eilanträge von Schülern gegen die Masken- und Corona-Testpflicht und das Einhalten des Abstandsgebotes an Schulen abgelehnt. Die beiden Schüler hatten erreichen wollen, dass ihre Schule verpflichtet wird, ihnen den Schulbesuch auch ohne Maske und negativen Corona-Test zu erlauben, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Auch einen Abstand von ihren Mitschülern von mindestens 1,5 Metern wollten sie nicht einhalten. Zur Begründung hätten sie sich im Wesentlichen auf gesundheitliche Einschränkungen berufen. Der eine führte eine Pollenallergie an, der andere eine Lernbehinderung. (AZ: 6 B 4210/21 und 6 B 3723/21)
Das Gericht urteilte, die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Selbsttests sei nicht zu beanstanden und wahre den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es sei Aufgabe und Pflicht der Eltern, die Schülerinnen und Schüler über eigenverantwortliches Handeln bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie aufzuklären und sie bei den Selbsttests anzuleiten und zu begleiten. Darüber hinaus könnten die Schüler sich von der Verpflichtung zum Präsenzunterricht befreien lassen und so der Testpflicht entgehen.
Auch bezüglich der Maskenpflicht und des Abstandsgebots hatten die Richter keine rechtlichen Bedenken. Das Infektionsrisiko könne dadurch erheblich reduziert werden. Die Antragsteller hätten kein ärztliches Attest vorgelegt, nach der ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus medizinischen Gründen nicht möglich sei. Das Abstandsgebot sei ein verhältnismäßig mildes Mittel. Auch der derzeit sinkende Inzidenzwert rechtfertige aktuell keine andere Entscheidung. Die Beteiligten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.