Saarbrücken (epd). Wer im Saarland künftig einen Auftrag der öffentlichen Hand bekommen will, muss nach einem Gesetzentwurf Tariflohn zahlen und wesentliche Bedingungen des für die Branche gültigen Tarifvertrags einhalten. „Wir werden damit bundesweit das erste Bundesland sein, das seine öffentlichen Aufträge nicht nur an den Mindestlohn bindet, sondern an die weitaus besseren Tariflöhne“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Anke Rehlinger (SPD) am Dienstag in Saarbrücken. Der Ministerrat habe den entsprechenden Entwurf des „Fairer-Lohn-Gesetzes“ beschlossen. Dieser gehe nun in die externe Anhörung, nach der Sommerpause ins Parlament und könne ab 1. Januar 2022 gelten.
Das Gesetz solle für den öffentlichen Personen-Nahverkehr, den Baubereich sowie Liefer- und Dienstleistungen gelten, sagte die Ministerin. „Tarifflucht lohnt an der Stelle nicht mehr“, sagte Rehlinger. Damit solle verhindert werden, dass der günstigste Anbieter den Zuschlag zulasten der Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalte. Die SPD-Politikerin bezeichnete dies als „heftigen Schlag gegen den Niedriglohnsektor“. Das Gesetz solle ab einem Auftragswert von 25.000 Euro greifen.
Rehlinger sagte, der Staat müsse ein Vorbild sein. Sie hoffe, dass der Bund auch eine ähnliche Richtung einschlage, da dieser mit seinen größeren Auftragssummen über einen größeren Hebel verfüge.