Straßburg (epd). Nach einem Beschluss des EU-Parlamentes kann ein in allen Ländern der Union gültiger Corona-Ausweis eingeführt werden. „Die Mitgliedstaaten stellen den Ausweis kostenlos aus, und zwar entweder digital oder in Papierform mit QR-Code“, heißt es in einer Mitteilung aus Straßburg vom Mittwoch. Damit werde ab dem 1. Juli das grenzüberschreitende Reisen deutlich erleichtert, denn mit dem Dokument bestehe ein zweifelsfreier Nachweis über erfolgte Impfungen, negative Tests oder überstandene Covid-19- Erkrankungen.
In der Praxis werde es deshalb drei verschiedene Arten von Zertifikaten geben, hieß es. Ein gemeinsamer EU-weiter Rahmen soll den Angaben nach sicherstellen, dass die Zertifikate der Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt und überprüft werden können. Außerdem sollen dadurch Betrug und Fälschungen verhindert werden.
Die Regelung tritt am 1. Juli 2021 für zwölf Monate in Kraft. Der EU-Corona-Ausweis sei aber kein Reisedokument und auch keine Bedingung für Bewegungsfreiheit, hieß es. Für Inhaber des Ausweises dürfen künftig keine zusätzlichen Reisebeschränkungen wie Quarantäne, Selbstisolation oder Tests vorgeschrieben werden. Zudem wurde festgelegt, dass ein von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassener Impfstoff im Ausweis dokumentiert und von allen Staaten akzeptiert werden muss.
Die Verordnung muss nun noch vom Rat der EU formell angenommen werden. Danach wird sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, bevor sie am 1. Juli in Kraft tritt.