Celle (epd). Krankenkassen müssen nach einem Gerichtsurteil keine Schmerzbehandlung mit Cannabis finanzieren, solange andere therapeutische Maßnahmen nicht ausgeschöpft sind. Mit dieser Entscheidung lehnte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen den Eilantrag eines Patienten aus Braunschweig ab. Der Beschluss wurde am Montag bekannt. (AZ: L 16 KR 163/21 B ER)
Der 42-jährige leidet den Angaben zufolge unter chronischen Rückenschmerzen. Nach einer Krebsoperation im Jahr 2013 kamen weitere Beschwerden hinzu, die durch eine zu große Hodenprothese ausgelöst wurden. Nachdem der Mann verschiedene Medikamente ausprobierte hatte, ließ er sich Cannabisblüten auf Privatrezept verordnen. Dies konnte er sich jedoch nicht dauerhaft leisten. Bei seiner Krankenkasse beantragte er die Kostenübernahme, da andere Medikamente nicht den gewünschten Effekt hatten.
Die Kasse lehnte den Antrag ab, da der Mann an keiner schweren Erkrankung leide und andere therapeutische Maßnahmen bisher nicht ausgeschöpft habe. Rückenschmerzen könnten durch eine Reha angegangen werden. Wenn die Hodenprothese zu groß sei, könne eine kleinere implantiert werden.
Seinen Eilantrag beim Gericht begründete der Mann damit, dass ihm herkömmliche Schmerzmittel nicht helfen würden und er deshalb dringend Cannabis benötige. Das Landessozialgericht lehnte den Antrag wegen fehlender Dringlichkeit ab. Dem Mann könne zugemutet werden, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten.