Berlin (epd). Das Bundeskabinett könnte am Mittwoch eine Reform für eine höhere Bezahlung für Pflegekräfte beschließen. Dies berichtete die „Bild am Sonntag“. Der Gesetzentwurf, der der Zeitung vorliegt, sehe einen jährlichen Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro für die Pflegeversicherung vor. Zudem solle der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose ab Januar 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent steigen. Der Satz für Eltern bleibe unverändert bei 3,05.
Pflegeeinrichtungen dürfen demnach ab September 2022 nur noch mit der Pflegekasse abrechnen, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Arbeitgeber müssen dafür entweder einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abschließen oder eine Lohnvereinbarung aus einem gültigen Tarifvertrag in der jeweiligen Region für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bezeichnete den Gesetzentwurf als zweitbeste Lösung. Die zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vereinbarten Regelungen ließen viele Fragen offen. „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist kein adäquater Ersatz für einen Tarifvertrag, dessen Erstreckung auf die gesamte Pflegebranche für hunderttausende Beschäftigte in der stationären und ambulanten Pflege bereits ab August dieses Jahres verlässlich deutlich höhere Löhne gebracht hätte“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.
Der ursprünglich geplante Flächentarif in der Altenpflege an war vor einigen Wochen am Widerstand der katholischen Arbeitgeber gescheitert. Kommt es zu einem Kabinettsbeschluss, muss der Bundestag die Änderungen noch in einer der beiden letzten Sitzungswochen vor der Bundestagswahl beschließen. Andernfalls scheitern die Vorhaben. In der Altenpflege arbeiten mehr als eine Million Menschen, überwiegend Frauen. Nur etwa die Hälfte der Pflegekräfte wird nach Tarif bezahlt.
Der aktuelle Kompromiss sei besser als weiter ausschließlich auf Pflegemindestlöhne zu setzen, erklärte Bühler. Allerdings sei völlig offen, ob die vorgesehenen sehr komplexen Reglungen überhaupt auf breiter Front zu dem überfälligen Anstieg der Löhne führten. Dass erst bis Ende 2025 überprüft werden solle, ob überhaupt die erwünschte Wirkung erzielt werde, sei geradezu irrwitzig. „Das ist eine sehr lange Zeit, wenn es um die gesellschaftliche Rolle der Altenpflege und die Attraktivität dieses Berufsfelds geht“, betonte Bühler.