Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einem russischen Vater 12.500 Euro Schadenersatz zugesprochen, weil er seine Tochter nur zwölf Stunden pro Jahr und in Anwesenheit der Mutter sehen durfte. Das habe sein Recht auf Familienleben verletzt, urteilte der EGMR am Dienstag in Straßburg. Zudem soll der Mann 5.500 Euro Auslagenerstattung erhalten. (AZ: 40639/17)
Die Entscheidung eines russischen Gerichts, den Umgang so stark zu beschneiden, hatte demnach keine ausreichende Grundlage. Laut EGMR hatte die Mutter die angebliche Entfremdung zwischen Mann und Kind überhaupt erst herbeigeführt, die als Argument für die Umgangsbeschränkung diente. Diese „Entfremdung“ sei zudem festgestellt worden, ohne dass der Mann Stellung nehmen konnte. Experten zu seinen Gunsten habe man nicht berücksichtigt.