Leipzig (epd). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt an diesem Donnerstag darüber, ob die Bafög-Leistungen für Studenten zu niedrig angesetzt sind. Die klagende Studentin argumentiert, dass der Bafög-Bedarf im Vergleich mit der Grundsicherung für Arbeitslose „in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgelegt sei“, wie das Gericht in Leipzig mitteilte. Sie begehrt daher, das Verfahren auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht nach Artikel 100 Grundgesetz zur Normenkontrolle vorzulegen.
Die Studentin hat demnach von Oktober 2014 bis Februar 2015 Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) bezogen. In ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück argumentierte sie, der gesetzlich festgelegte monatliche Bedarf von 373 Euro sei zu niedrig angesetzt, was gegen die Verfassung verstoße. Die Klage blieb erfolglos, ebenso die Revision vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg.