"Die Integration fällt schwer, wenn die Sorge um Angehörige im Erstzufluchtsland oder Herkunftsland alles bestimmt", erklärte der Leiter des Kommissariats der Deutschen Bischöfe, Katholisches Büro in Berlin, Prälat Karl Jüsten. Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prälat Martin Dutzmann, fügte in der gemeinsamen Erklärung hinzu: "Manche Menschen warten jahrelang darauf, ihre Lieben wiederzusehen."
"Nicht selten zerbrechen in dieser Zeit Ehen oder es versterben Familienangehörige. Das ist unerträglich", erklärte Dutzmann weiter. Für die Kirchen sei die Familie ein sehr hohes Gut, das es zu schützen gilt. Es müsse alles getan werden, damit Familien schnellstmöglich zusammengeführt werden, betonten die beiden Prälaten.
Schwer zu beschaffende Dokumente
"Da sich die tatsächliche Lebenssituation von Flüchtlingen und subsidiär Geschützten nicht voneinander unterscheidet, ist es nicht nachvollziehbar, dass subsidiär Geschützte nicht ebenfalls ein Recht auf Familiennachzug haben", erklärte Jüsten mit Blick darauf, dass subsidiär Geschützten der Familiennachzug seit 2018 nur noch aus humanitären Gründen und für maximal 1000 Personen pro Monat möglich ist.
Subsidiärer Schutz gilt Menschen, denen weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung zuerkannt wurde, denen im Herkunftsland aber ernsthafter Schaden droht. Anerkannte Flüchtlinge haben einen Anspruch darauf, ihre Familie nachzuholen.
Neben gesetzlichen Hürden für subsidiär Geschützte gebe es für alle international Schutzberechtigten erhebliche praktische Schwierigkeiten bei der Familienzusammenführung, hieß es weiter. Dazu zählten lange Wartezeiten an den deutschen Auslandsvertretungen und fehlende, beziehungsweise schwer zu beschaffende Dokumente. Zusätzlich erschwere die Corona-Pandemie den Nachzug massiv.