Berlin (epd). Vertreter der Club-Szene haben die vom Bundestag beschlossene Aufwertung von Clubs zu Kulturstätten begrüßt. Dies sei „eine wichtige Entscheidung für den Schutz und die Weiterentwicklung der clubkulturellen Vielfalt in ganz Deutschland“, teilte die Clubcommission am Samstag in Berlin mit. Am Freitag hatte der Bundestag beschlossen, dass die Baunutzungsverordnung von der Bundesregierung entsprechend angepasst werden soll.
Die Baunutzungsverordnung soll so überarbeitet werden, dass Clubs und Livespielstätten mit kulturellem Bezug nun mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke gleichgestellt werden. Damit könne „dem Clubsterben und der Verdrängung von Clubkultur aus den Innenstädten“ künftig Einhalt geboten werden, erklärte die Berliner Clubcommission weiter. Unumstritten sei die Bedeutung von Clubs und Musikspielstätten als kulturelle Freiräume und als Nährboden für Innovation.
Baurechtlich hatten Clubs und Musikspielstätten demnach bislang kaum Anerkennung erhalten. In der Baunutzungsverordnung würden Clubs bisher gemeinsam mit Spielhallen, Wettbüros, Sex-Kinos und Bordellen als Vergnügungsstätten eingestuft. Aus stadtplanerischer Sicht seien Clubs damit ausschließlich in Misch- und Kerngebieten, in urbanen Gebieten nur ausnahmsweise und in Wohngebieten nicht zulässig.