Bundesrat beschließt Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Berlin (epd). Nach dem Bundestag hat am Freitag in Berlin auch der Bundesrat eine umfassende Reform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Sie hat zum Ziel, den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern, Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien zu stärken und allen Beteiligten mehr Mitspracherechte zu geben.

Das Gesetz sieht stärkere Kontrollen von Heimen und Jugendprojekten vor. Kinder und Jugendliche, die in Heimen oder in Pflegefamilien leben, sollen sich an unabhängige Beschwerdestellen wenden können.

Die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes werden neu austariert. Wenn das Kind bei den Pflegeltern besser aufgehoben ist, soll es dort unter bestimmten Umständen dauerhaft bleiben können. Gleichzeitig sollen leibliche Eltern, die einen guten Kontakt zu ihren Kindern behalten wollen, stärker unterstützt werden.

Zu den zahlreichen Änderungen in der Jugendhilfe zählt auch, dass Kinder in Heimen und Pflegefamilien künftig mehr vom selbst verdienten Geld behalten können. Bisher müssen sie 75 Prozent abgeben, künftig 25 Prozent.

Das unter der Federführung von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) erarbeitete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sieht außerdem vor, bis 2028 die staatlichen Leistungen für behinderte und nicht behinderte Kinder zusammenzuführen.

In Deutschland leben knapp 22 Millionen Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre. 1,1 Millionen sind auf die Unterstützung der Jugendämter angewiesen. Weitere 360.000 Kinder und Jugendliche brauchen wegen einer Behinderung Hilfen. Die Reform stand schon in der vorigen Legislaturperiode auf der politischen Agenda, war aber am Widerstand der Länder gescheitert, weil sie sich nicht genug eingebunden fühlten.