Berlin (epd). Der Bundesrat hat am Freitag ein Gesetz mit Vorschriften zur äußeren Erscheinung von Beamten passieren lassen. Es enthält Regelungen darüber, inwieweit Tattoos, Piercings, Bärte oder anderer Körperschmuck für Beamte zulässig ist. Bei Islam-Verbänden stieß das Gesetz auf Widerstand, weil sie ein Kopftuchverbot durch die Hintertür befürchten.
Im Gesetz heißt es, dass das Tragen religiöser Merkmale dann eingeschränkt oder untersagt werden kann, „wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beinträchtigen“. In der Begründung wird auf die Neutralitätspflicht des Staates verwiesen. Als Beispiele werden das muslimische Kopftuch, die jüdische Kippa und das christliche Kreuz genannt.
Das Gesetz wurde bis zum Protest von Muslimen bislang öffentlich kaum zur Kenntnis genommen. Es wurde am 22. April ohne Debatte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der AfD im Bundestag verabschiedet. „Das ist das falsche Signal an die vielen Musliminnen und Muslime in unserem Land“, kritisierte der Koordinationsrat der Muslime in dieser Woche das Gesetz. Zudem forderten Online-Petitionen einen Stopp des Gesetzes.
Der Thüringer Minister für Bundesangelegenheiten, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), äußerte im Bundesrat Bedenken in eine ähnliche Richtung. Er habe in den vergangenen Tagen viel Post vor allem von muslimischen Frauen erhalten, die in den öffentlichen Dienst wollten und nun einen Konflikt mit ihrem Dienstherrn fürchteten. Auch Beamte müssten die Möglichkeit haben, ihre religiösen Bedürfnisse auszudrücken, sagte Hoff. Das sei „Teil unserer Diversitätsbemühungen im öffentlichen Dienst“. Es passe nicht zusammen, wenn man einerseits sage, Juden müssten in Deutschland ohne Angst eine Kippa tragen können und das andererseits Beamten verbiete, sagte Hoff, der auch Antisemitismusbeauftragter der Thüringer Landesregierung ist.