Urteil im Dresdner Gefährder-Prozess erwartet

Dresden (epd). Im Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden nach der Messerattacke auf ein schwules Touristenpaar wird für den 21. Mai das Urteil erwartet. Angeklagt ist ein 21-jähriger Syrer, der den Behörden seit 2017 als islamistischer Gefährder bekannt ist. An diesem Donnerstag (6. Mai) werde das Plädoyer der Bundesanwaltschaft erwartet, wie das Oberlandesgericht am Mittwoch in Dresden mitteilte. Danach soll die Verhandlung am 19. Mai mit weiteren Plädoyers fortgesetzt werden.

Der Syrer steht seit 12. April vor Gericht. Ihm werden Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll am 4. Oktober 2020 zwei Männer mit zwei Messern angegriffen haben und dabei einen von ihnen getötet und den anderen schwer verletzt haben. Laut Anklage handelte er aus einem radikal-islamistischen und homophoben Motiv heraus.

Der bei dem Angriff schwer verletzte Lebenspartner des Getöteten hatte vor dem Dresdner Gericht per Videoschalte unter Tränen ausgesagt. Er leidet nach eigenen Angaben bis heute unter einer posttraumatischen Störung.

Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte verfolgte die Verhandlung bislang schweigend und ohne sichtbare Anteilnahme. Vor Gericht ließ er über seinen Anwalt ausrichten, er wolle sich schweigend verteidigen. Im Gefängnis hatte er einem Psychiater den Tathergang beschrieben.