Berlin (epd). Die Bundesregierung will einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder einführen. Dazu hat das Kabinett am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf beschlossen.
Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Schulklasse einen Anspruch darauf haben und in den Jahren darauf jeweils eine Schulklasse mehr. Ab August 2029 könnten damit alle Grundschulkinder der Klassen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von acht Stunden an allen fünf Werktagen haben.
Darüber hinaus soll der Anspruch auch in den Ferien gelten - abgesehen von maximal vier Wochen. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung wird vom Bund mit bis zu 3,5 Milliarden Euro finanziert.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte: „Der Rechtsanspruch auf Ganztag ist ein Meilenstein in der weiteren Modernisierung Deutschlands. Durch eine Ganztagsbetreuung schaffen wir die Grundlage, um Kinder in der Anfangszeit ihres Schulbesuchs individueller fördern zu können.“ Das sei auch ein Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung.
Laut Familienministerin Franziska Giffey (SPD) müssen rund 800.000 Plätze zusätzlich geschaffen werden. An den laufenden Kosten will sich der Bund ebenfalls beteiligen. Der Gesetzentwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat.