Berlin (epd). Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) sieht in seinem neuen Jahresgutachten Nachbesserungsbedarf bei der Integrationspolitik in Deutschland. Obwohl viele Menschen unabhängig von ihrer Herkunft an der Weiterentwicklung der deutschen Gesellschaft mitwirkten, „gibt es bei der Ausübung von Teilhaberechten und -möglichkeiten unter anderem in Politik, Kultur und auf dem Arbeitsmarkt noch Anpassungsbedarf“, sagte die SVR-Vorsitzende Petra Bendel bei der Vorstellung des Gutachtens am Dienstag in Berlin. Es seien mehr Anstrengungen nötig, damit aus Herkunftsunterschieden keine sozialen und wirtschaftspolitischen Ungleichheiten würden.
Verbesserungsbedarf sieht das Jahresgutachten etwa mit Blick auf die kommende Bundestagswahl im Bereich politische Partizipation. Der Wahlakt setzt die deutsche Staatsangehörigkeit und auf der kommunalen Ebene die EU-Bürgerschaft voraus. „Inwieweit Zugewanderte am politischen Prozess teilhaben können, hängt also entscheidend davon ab, ob sie sich einbürgern lassen können und wollen“, so der SVR. Im Vergleich zu anderen Einwanderungsländern würden in Deutschland allerdings nur wenige Ausländerinnen und Ausländer diesen Schritt gehen. 2019 seien es nur 2,5 Prozent derjenigen gewesen, die die Voraussetzungen dafür erfüllten.
Die rechtlich gegebenen Einbürgerungsmöglichkeiten sollten in der Praxis deshalb mehr genutzt werden, forderte der SVR. Parteien müssten zudem stärker auf Menschen mit Zuwanderungsgeschichte eingehen und sie besser in Prozesse einbinden, etwa durch eine Kandidatur bei Wahlen.