Berlin, Essen (epd). Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz fordern die Grünen, „noch in dieser Legislaturperiode konkrete Schritte für einen ambitionierten Klimaschutz einzuleiten“. In der verbleibenden Zeit bis zur Bundestagswahl im Herbst werde es zwar nicht möglich sein, eine „allumfassende Verständigung“ zu erzielen, heißt es in einem Brief an die Bundesregierung, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag) vorliegt. „Aber es wäre aus unserer Sicht deutlich zu kurz gesprungen, jetzt nur eine Reform des Klimaschutzgesetzes ins Auge zu fassen.“
Das Schreiben ist dem Bericht zufolge von den Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck sowie den Fraktionschefs Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter unterzeichnet. Es richte sich an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sowie Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) und die Partei- und Fraktionschefs von CDU, CSU und SPD. „Um jetzt noch in der kurzen Zeit bis zur Sommerpause voranzukommen, hielten wir es für erforderlich, unmittelbar in der kommenden Woche Gespräche zu beginnen“, so die Grünen-Politiker.
Konkret erheben die Grünen vier Forderungen: Der CO2-Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid solle im Jahr 2023 von jetzt 25 auf 60 Euro steigen und das Klimaschutzziel für 2030 auf eine Treibhausgas-Reduktion um 70 Prozent angehoben werden. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien müsse zudem beschleunigt und klimaschädliche Subventionen müssten abgebaut werden.
„Aus unserer Sicht wäre es nötig, aber auch realistisch, bei den hier aufgeführten Punkten in wenigen Wochen gesetzliche Regelungen zu treffen, vorausgesetzt, es gibt den politischen Willen dazu“, zitieren die Funke-Blätter aus dem Schreiben. „Es wäre ein starkes Zeichen, dass Politikerinnen und Politiker über Parteigrenzen hinweg gemeinsam handlungswillig und handlungsfähig sind.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag geurteilt, dass Teile des deutschen Klimapakets verfassungswidrig sind, weil damit die Hauptlast zur Begrenzung der Erderwärmung vor allem der jüngeren Generation aufgebürdet werde. Die Richter bemängelten, dass das Klimaschutzgesetz konkrete Regeln zur Verringerung der Treibhausgasemissionen nur bis zum Jahr 2030 und nicht auch für Zeiträume danach getroffen habe. Der Gesetzgeber müsse nun bis Ende kommenden Jahres nachbessern.