Gericht: "III. Weg" darf in Plauen demonstrieren, aber nicht in Leipzig

Bautzen (epd). Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat ein Versammlungsverbot für die rechtsextreme Kleinstpartei „Der III. Weg“ an diesem Samstag in Plauen teilweise aufgehoben. In einem weiteren Beschluss bestätigte das OVG in Bautzen in der Nacht zu Samstag das von der Stadt Leipzig für den selben Tag ausgesprochene Verbot einer Versammlung der rechtsextremen Partei.

Mit Blick auf Plauen erklärte das Gericht, „es fehlten belastbare Feststellungen für die Annahme in der Verbotsverfügung“, dass der Veranstalter keine Gewähr für die Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen biete und er unzuverlässig sei. Das Versammlungsverbot hatte der Landkreis Vogtland erlassen. Die Partei hatte sich im Eilverfahren mit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Chemnitz an das OVG gewandt.

Weiter hieß es , dass auch die prognostizierte Teilnehmerzahl des Verwaltungsgerichtes im oberen dreistelligen Bereich nicht gerechtfertigt sei. Der Gefährdungslage könne mit einer Begrenzung der Teilnehmerzahl auf maximal 125 und weiteren Auflagen entgegengewirkt werden.

Dagegen bestätigte das OVG das Versammlungsverbot für den „III.Weg“ in Leipzig. Zur Begründung hieß es, von der Versammlung gingen „infektionsschutzrechtlich nicht mehr vertretbare Gefahren“ aus. Aufgrund der überregionalen Mobilisierung in den sozialen Netzwerken zu der stünde kein milderes Mittel zur Verfügung.