Berlin (epd). Die Bundesregierung will schon in der nächsten Woche über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Klimaschutzgesetz beraten. Man werde alles daran setzen, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesvorschlag zu machen, um Kernforderungen des Urteils umzusetzen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. Deswegen werde es schon in der nächsten Woche Beratungen geben. Ein Sprecher des Umweltministeriums kündigte an, dass Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) "sehr kurzfristig" einen Vorschlag vorlegen werde.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag Teile des deutschen Klimapakets als verfassungswidrig beurteilt, weil es die Hauptlast zur Begrenzung der Erderwärmung nach seiner Einschätzung vor allem der jüngeren Generation aufbürde. Die Richter bemängelten, dass das Klimaschutzgesetz konkrete Regeln zur Verringerung der Treibhausgasemissionen nur bis zum Jahr 2030 und nicht auch für Zeiträume danach getroffen hat. Das Gericht erteilte dem Gesetzgeber die Aufgabe, dies bis Ende 2022 nachzubessern.
Im Namen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) begrüßte Seibert das Urteil. Es sei wegweisend und ein großer Erfolg für die jungen Menschen. Er betonte, grundsätzlich habe das Gericht das Klimaschutzgesetz als verfassungskonform beurteilt. Die Messlatte bleibe, den weltweiten Temperaturanstieg bis 2050 auf unter zwei, möglichst 1,5 Grad zu begrenzen.