Celle, Hildesheim (epd). Gerichte dürfen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Celle in Verfahren das Tragen von medizinischen Masken vorschreiben. Dies sei aus Gründen des Infektionsschutzes sogar "dringend geboten", heißt es in einem am Freitag bekanntgemachten Beschluss des Gerichtes. Abgesehen von einzelnen in der Öffentlichkeit geäußerten "irrationalen Erwägungen" bestünden keine ernsthaften Zweifel, dass medizinische Masken das Infektionsrisiko senkten. Das Einhalten von Abständen und regelmäßiges Lüften böten für sich genommen keinen vergleichbaren Schutz. (AZ: 3 Ws 91/21)
Das Gericht entschied über die Beschwerde eines Verteidigers. In einem Strafverfahren am Landgericht Hildesheim hatte der Vorsitzende Richter angeordnet, in der Hauptverhandlung medizinische Masken zu tragen. Der Verteidiger eines Angeklagten weigerte sich den Angaben zufolge jedoch wiederholt, dem Folge zu leisten. Er legte aber kein ärztliches Attest vor, das ihn vom Tragen hätte befreien können. Das Landgericht setzte daraufhin das Verfahren trotz bereits umfangreicher Beweisaufnahme aus. Die Verhandlung muss wiederholt werden.
Die Kosten hat das Gericht dem Verteidiger auferlegt - zu Recht, wie das Oberlandesgericht entschied. Die Anordnung der Maskenpflicht sei verhältnismäßig gewesen, zumal der Vorsitzende Richter Ausnahmen für diejenigen zugelassen habe, denen das Wort erteilt worden sei. Der Verteidiger habe durch sein schuldhaftes und zudem "rücksichtsloses und unverantwortliches" Verhalten eine Fortsetzung der Hauptverhandlung unmöglich gemacht. Eine weitere Beschwerde gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu.