Berlin (epd). Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat Versäumnisse der Politik beim Klimaschutz eingeräumt. "Wir haben eine Ermutigung und auch einen Warnhinweis erhalten", sagte er am Donnerstag in Berlin mit Blick auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zur Nachbesserung der nationalen Klimaschutzmaßnahmen bis Ende 2022. "Der Warnhinweis heißt, wir haben in der Vergangenheit nicht genug getan." Als Ermutigung bezeichnete er die Frist, "innerhalb der nächsten Monaten das Versäumte nachzuholen".
Nach Angaben des Karlsruher Gerichts muss die Verringerung der Treibhausgasemissionen auch ab dem Jahr 2031 geregelt werden. Da in dem Klimaschutzgesetz von 2019 nur bis zum Jahr 2030 Maßnahmen für eine Emissionsverringerung vorgesehen sind, würden die Gefahren des Klimawandels auf Zeiträume danach und damit zulasten der jüngeren Generation verschoben. Damit würden die noch jungen Beschwerdeführenden in ihren Freiheitsrechten verletzt, so die Begründung des Beschlusses zu vier Verfassungsbeschwerden, hinter denen auch zahlreiche junge Klägerinnen und Kläger stehen (AZ: 1 BvR 2656/18 u. a.).
Altmaier sprach von einem "historischen Urteil" von herausragender Bedeutung für den Klimaschutz und für die Rechte junger Leute, aber auch für die Planungssicherheit in der Wirtschaft. Er kündigte in Reaktion auf die Vorgaben des Gerichts an, in der kommenden Woche in der Bundesregierung Vorschläge zu unterbreiten. Er hoffe dabei auch auf einen parteiübergreifenden Konsens.