Brüssel (epd). Die EU will das Reisen über innereuropäische Grenzen hinweg während Corona-Pandemie erleichtern. Am Donnerstag gab das Europaparlament in Brüssel seine Position zum geplanten Zertifikat für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete bekannt, das auch als sogenannter grüner EU-Pass bekannt wurde. Die große Mehrheit der Abgeordneten ist dafür, dass das Zertifikat die Inhaber von Maßnahmen wie einer Quarantäne im Reiseland befreit. Das Zertifikat ist aber noch nicht beschlossen.
Das Parlament stimmte auch dafür, dass die EU-Staaten "für allgemeinen, leichten, zeitnahen und kostenlosen Zugang zu COVID-19-Tests" sorgen sollten. Damit will es eine Diskriminierung nicht geimpfter Bürger sowie Diskriminierung aus wirtschaftlichen Gründen verhindern.
Die EU-Kommission hatte die Bescheinigung für das Reisen innerhalb der EU im März vorgeschlagen. Sie soll Impfungen gegen das Coronavirus, aktuelle negative Testergebnisse und überstandene Covid-Erkrankungen nachweisen, elektronisch und in Papierform. Wozu das Zertifikat die Inhaber beim Reisen berechtigen würde, war nicht Teil des Gesetzesvorschlags. Das sollte weitgehend weiter vom jeweiligen Reiseland abhängen.
Der Vorschlag sah zwar vor: Wenn ein EU-Land generell entschiede, Geimpfte, negativ Getestete oder Gesundete von coronabedingten Reisebeschränkungen zu befreien, so müsste es das Zertifikat als Beleg akzeptieren, dass die Inhaber zur jeweiligen Gruppe zählen. Zugleich ließ der Vorschlag die Möglichkeit zu, Zertifikats-Inhaber einer Quarantäne, Selbst-Isolierung oder zusätzlichen Tests zu unterwerfen oder ihnen gar die Einreise zu verweigern, der Staat müsste solche Regelungen nur begründen.
Die im EU-Ministerrat vertretenen Regierungen haben sich bereits dafür ausgesprochen, grundsätzlich die Möglichkeit derartiger Beschränkungen beizubehalten, auch wenn sie Änderungen am Kommissionsvorschlag vornahmen und die ausdrückliche Möglichkeit der Einreiseverweigerung strichen. Da das Parlament die Beschränkungsmöglichkeiten nun ganz abschaffen will, müssen beide Institutionen eine Lösung aushandeln. Erst dann kann das Zertifikat verabschiedet werden.