Bremen (epd). Der Bremer Senat hat in einem bundesweiten Alleingang eine Corona-Testpflicht in Unternehmen und Verwaltungen beschlossen. Sie solle vom 10. Mai an gelten, teilte die Landesregierung am Dienstag mit. Bisher sind die Arbeitgeber durch die Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, zweimal die Woche einen Corona-Selbsttest anzubieten. Künftig werden die Beschäftigten verpflichtet, dieses Angebot auch anzunehmen.
Vorbild seien die bereits im Bildungsbereich gültigen Regeln, hieß es. Bremen habe sich bereits in der vergangenen Woche im Bundesrat bei der Debatte über die "Bundes-Notbremse" für eine echte Testpflicht in Betrieben starkgemacht. Für einen entsprechenden Plenarantrag habe es aber keine Mehrheit gegeben, obwohl das Infektionsschutzgesetz die Testpflicht für Schulen ausdrücklich vorsehe. Daher führe der Senat nun auf landesrechtlicher Ebene die Testpflicht auch für Präsenz-Arbeitsplätze ein, um Infektionsverläufe aufzudecken.
"Eine echte Testpflicht dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice arbeiten können", sagte Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD). Sie leiste zugleich einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie insgesamt: "Was bei Kindern und Jugendlichen sinnvoll ist, das muss auch bei Erwachsenen möglich sein."