Berlin (epd). Die mit der Einführung der "Corona-Notbremse" verbundenen Ausgangssperren treten erstmals in der Nacht von Freitag auf Samstag um Mitternacht in Kraft. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Steve Alter, sagte am Freitag in Berlin, im neuen Infektionsschutzgesetz sei geregelt, dass die Inzidenzen der vergangenen Tage zugrunde gelegt werden, damit die "Notbremse schnellstmöglich wirken kann".
Demnach gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten die Werte von Dienstag, Mittwoch und Donnerstag dieser Woche. Wo die Ansteckungszahlen an diesen Tagen über 100 auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche lagen, gilt automatisch die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und fünf Uhr morgens. Ausnahmen gibt es unter anderem für die Berufsausübung und medizinische Notfälle. So sind Dienstreisen erlaubt, andere Reisen nicht. Wer etwa am Samstag nach 22 Uhr eine touristische Flugreise antreten wollte, müsse umbuchen, sagte Alter.
Verstöße gegen die Ausgangssperre würden als Ordnungswidrigkeiten geahndet, erklärte Alter weiter. Die Kontrollen erfolgten durch die Landespolizeien, die Ordnungsämter und bei der Bahn durch die Bundespolizei. Reisende müssten jederzeit mit Kontrollen rechnen. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums ergänzte auf die Frage, ob Züge und S-Bahnen nachts noch fahren, das Fern- und Nahverkehrsangebot werde aufrechterhalten.