Berlin (epd). Der Bundesrat hat die "Corona-Notbremse" passieren lassen. Die Länderkammer billigte am Donnerstag bei einer Sondersitzung in Berlin die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, mit der mehr Befugnisse für den Bund für Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verbunden sind. Eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrats war nicht erforderlich. Die Länderkammer hätte das Gesetz nur mit einer Mehrheit von Nein-Stimmen aufhalten können.
Die "Notbremse" soll dafür sorgen, dass in jedem Landkreis bundesweit die gleichen Regeln gelten, wenn dort die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche den Wert von 100 übersteigt. Dazu zählen unter anderem Schließungen von Geschäften und Freizeiteinrichtungen sowie eine nächtliche Ausgangssperre. Schulen müssen dem Gesetz zufolge ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 den Präsenzbetrieb einstellen. Die Regelungen gelten, wenn die Inzidenz den kritischen Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen übersteigt.
Der Bundestag hatte das Gesetz am Mittwoch beschlossen. Angesichts der derzeit hohen Infektionszahlen wurde das Gesetzgebungsverfahren in weniger als zwei Wochen abgeschlossen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss die Änderung des Infektionsschutzgesetzes noch ausfertigen, bevor es in Kraft treten kann.
Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete am Donnerstag fast 30.000 (29.518) nachgewiesene Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Die bundesweite Inzidenz lag bei 161,1. Die höchsten Inzidenzwerte gibt es derzeit in Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern. Nur in Schleswig-Holstein liegt die landesweite Inzidenz laut RKI unter dem Wert 100 (70,9).