Münster (epd). Reiserückkehrer aus Gebieten mit einer der Coronavirus-Varianten müssen in Nordrhein-Westfalen weiterhin in eine 14-tägige Quarantäne. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte am Freitag einen Eilantrag eines aus Südafrika zurückgekehrten Ehepaares gegen die Corona-Einreiseverordnung des Landes ab. (AZ.: 13 B 531/21.NE) Die Verordnung sieht für die Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet grundsätzlich eine 14-tägige Absonderung vor, die nicht durch eine negative Testung abgekürzt werden kann. Zu diesen Risikogebieten zählt Südafrika wegen der südafrikanischen Virusvariante.
Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet wie Südafrika könne ein Ansteckungsverdacht nicht ausgeschlossen werden, begründete das Gericht seine unanfechtbare Entscheidung. Die Absonderungsverpflichtung wegen eines solchen Ansteckungsverdachts sei weder unverhältnismäßig noch ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung. Wegen der offenbar gefährlicheren Eigenschaften der südafrikanischen Virusmutation bestehe grundsätzlich ein hohes öffentliches Interesse daran, die weitere Eintragung und Verbreitung im Landesgebiet zu verhindern.
Daher ist es nach Einschätzung des Gerichts zulässig, dass die Quarantäne aus einem solchen Risikogebiet länger dauert als bei der Rückkehr aus sonstigen Risikogebieten. Bei den sonstigen Risikogebieten gilt eine zehntägige Quarantäne. Zudem kann diese durch Testung vor der Einreise oder unmittelbar danach vermieden werden.