Hannover (epd). Die Weigerung, sich auf Corona zu testen, kann für Lehrerinnen und Lehrer in Niedersachsen massive Konsequenzen haben. Ein solches Verhalten sei für Beamte als Dienstvergehen zu werten und könne im Rahmen eines Disziplinarverfahrens geahndet werden, erläuterte ein Sprecher des Kultusministeriums am Freitag in Hannover. Welche Auswirkungen im Einzelnen zu erwarten sein, konnte der Sprecher nicht benennen. Disziplinarverfahren könnten aber grundsätzlich zu einer Verweisung vom Dienst oder auch zur Kürzung von Bezügen für die Betroffenen führen.
Lehrer, Schüler und auch das weitere Schulpersonal sind seit Montag verpflichtet, zweimal wöchentlich vor dem Schulbesuch einen Selbsttest vorzunehmen. Auch tarifbeschäftigte Lehrer müssten bei Verweigerungen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, sagte der Sprecher. Über aktuelle Zahlen, ob oder wieviele Lehrer sich dieser Testpflicht bislang entzogen haben, verfüge das Ministerium allerdings nicht. Die genauen Daten sollen in den kommenden Tagen von den Schulen abgefragt werden.