Berlin (epd). Der Weg für einen deutschen Beitritt zum internationalen Vertrag für den Schutz der Rechte von indigenen Völkern ist frei. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend in Berlin mit großer Mehrheit ein Vertragsgesetz, das die Voraussetzungen für die Ratifikation des Übereinkommens 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) schafft. Dieses Übereinkommen regelt unter anderem, dass eingeborene und in Stämmen lebende Völker angehört werden müssen, wenn auf ihrem Gebiet Rohstoffe ausgebeutet werden. Ferner müssen sie an Nutzung, Bewirtschaftung und Erhalt dieser Ressourcen beteiligt und dürfen nicht diskriminiert werden.
Die Konvention ist seit 1991 in Kraft. Bislang ist sie aber erst für 23 Staaten bindend, die das Abkommen ratifiziert haben. Dazu gehören die europäischen Länder Dänemark, die Niederlande, Luxemburg, Norwegen und Spanien. Geschützt werden durch das Übereinkommen nach Schätzung der Vereinten Nationen rund 5.000 indigene Völker und damit mehr als 370 Millionen Menschen in etwa 90 Staaten. Laut Bundesregierung sind das 5 Prozent der Weltbevölkerung, zugleich aber 15 Prozent der in Armut lebenden Menschen.
Das evangelische Hilfswerk "Brot für die Welt" begrüßte den Parlamentsbeschluss. Präsidentin Dagmar Pruin wies zugleich darauf hin, dass der Lebensraum indigener Völker in vielen Teilen der Welt bedroht sei, "durch die Abholzung des Regenwaldes in Brasilien, durch Lithiumgewinnung in Bolivien oder durch Palmölanbau in Indonesien". Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hätten sich die Lebensbedingungen dieser Völker weltweit noch verschlechtert, weil sie oft keinen Zugang zu Gesundheitsdiensten hätten. Heike Drillisch, Vorstandsmitglied des Instituts für Ökologie und Aktions-Ethnologie (INFOE), forderte deutsche Unternehmen auf, "indigene Rechte entlang der gesamten Lieferkette zu berücksichtigen".
epd mey